Ziehen Sie eine Therapie in Betracht, und haben Sie dazu Fragen? Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen.
Bei wem in der Praxis soll ich mich für eine Abklärung oder Therapie anmelden?
Eine telefonische Anmeldung kann direkt bei einem der Fachärzte oder Fachpsychologen der Praxis erfolgen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den ärztlichen Leiter, Dr. med. Thomas Cotar. Ist er nicht unmittelbar telefonisch erreichbar, hinterlassen Sie eine Nachricht im Sekretariat oder schreiben Sie eine E-Mail. In der Regel meldet er sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen (an Werktagen).
Was geschieht nach der Anmeldung?
In einem Erstgespräch, das rund 60–80 Minuten dauert, wird Ihr Anliegen besprochen und eine erste Klärung Ihres Leidens vorgenommen. Danach finden je nach Bedarf noch ein bis zwei weitere Abklärungsgespräche statt, in denen sich die Ärztin / der Fachpsychologe ein vertieftes Verständnis erarbeitet. Anschliessend besprechen Sie in einem weiteren Beratungsgespräch gemeinsam die ersten Ergebnisse und das weitere Vorgehen:
- Wie lautet ein erstes Problemverständnis, eine mögliche Diagnose?
- Welche Behandlungsmöglichkeiten bestehen?
- Soll eine Therapie stattfinden?
- Bei welcher Fachperson (in der Praxis)?
- Welche Therapiemethode kommt infrage?
- Mit welcher Therapiedauer muss gerechnet werden?
- Ist der Einsatz von Medikamenten angezeigt?
- Braucht es weitere, allenfalls körperliche Untersuchungen bei einem somatischen Facharzt (z. B. der Neurologie, Kardiologie, Rheumatologie, Radiologie)?
Was ist der Unterschied zwischen einem Psychiater und einem Psychologen?
Ein Psychiater hat sechs Jahre Medizin studiert und sich danach während sechs Jahren zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie weitergebildet. Er hat daher neben psychotherapeutischen auch medizinische Kenntnisse und kann demzufolge körperliche, apparative oder Labor-Untersuchungen veranlassen. Auch kann er bei Bedarf Medikamente verschreiben – Psychopharmaka oder auch andere.
Eine Psychologin hat fünf Jahre Psychologie studiert und sich dabei intensiv mit dem menschlichen Erleben und Verhalten sowie der psychologischen Diagnostik auseinandergesetzt. Das heisst noch nicht, dass sie in der Psychotherapie tätig ist. Dafür benötigt sie zusätzlich eine mehrjährige Weiterbildung in Psychotherapie.
Eine Psychologin hat fünf Jahre Psychologie studiert und sich dabei intensiv mit dem menschlichen Erleben und Verhalten sowie der psychologischen Diagnostik auseinandergesetzt. Das heisst noch nicht, dass sie in der Psychotherapie tätig ist. Dafür benötigt sie zusätzlich eine mehrjährige Weiterbildung in Psychotherapie.
Wie lange dauert eine Therapie?
Das ist individuell sehr verschieden und hängt von der Problematik und Ihren Anliegen ab. Die Therapiedauer wird zu Beginn der Behandlung gemeinsam festgelegt. Das Spektrum reicht von wenigen Beratungsstunden bzw. einer Kurzzeittherapie bis zur Langzeittherapie über mehrere Jahre.
Braucht es Medikamente?
Manchmal ist es sinnvoll, Medikamente – sog. Psychopharmaka – einzusetzen. Sie sollen die Genesung unterstützen und die Patienten von leidvollen Symptomen entlasten. Welche Medikamente in Frage kommen, welche Wirkungen und evtl. Nebenwirkungen zu erwarten sind und mit welcher Einnahmedauer gerechnet werden muss, wird in der Sprechstunde ausführlich erörtert. Letztlich entscheiden die Patienten, ob sie Medikamente einnehmen wollen.
Wie viele Therapiestunden werden von der Krankenkasse vergütet?
Die Dauer der Therapie richtet sich nach dem Leiden der Patientin, des Patienten. Die ersten 40 Therapiestunden werden von den Krankenkassen ohne vorherige Prüfung vergütet, sofern eine medizinische Indikation (Grund) zur Behandlung besteht. Ist danach aus psychiatrischer Sicht eine Fortführung der Therapie notwendig, stellt der Arzt einen Antrag an den Vertrauensarzt der jeweiligen Krankenkasse. Die Krankenkasse entscheidet aufgrund der Einschätzung ihres Vertrauensarztes, ob die Therapie fortgesetzt werden kann; in begründeten Fällen ist dies gewöhnlich problemlos möglich.
Werden alle Therapien der Praxis am Klusplatz durch die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt?
Ja. Da es sich um fachärztliche Behandlungen von definierbaren psychischen Störungen handelt, werden sie von der Grundversicherung übernommen.
Muss eine Überweisung durch den Hausarzt oder einen anderen Facharzt erfolgen?
In der Regel können Sie sich ohne Überweisung direkt bei einem Psychiater anmelden. Eine Ausnahme bilden Versicherungsmodelle wie Managed Care oder Hausarztmodelle, bei denen eine spezielle Einwilligung bzw. Zuweisung des Hausarztes oder Ärztenetzwerks nötig ist. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, wenn Sie unsicher sind.
Eine "Anordnung" zur Psychotherapie ist für Psychiater nicht nötig. Sie werden nur für Psychotherapien bei Psychologen verlangt.
Eine "Anordnung" zur Psychotherapie ist für Psychiater nicht nötig. Sie werden nur für Psychotherapien bei Psychologen verlangt.